Mitgliedschaft
Jede natürliche oder juristische Person sowie jede Personenvereinigung kann Mitglied der Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e. V. werden.
I. Förderung des Vereinszwecks durch die Mitglieder Die Mitglieder fördern den Vereinszweck durch ihre freiwilligen Beiträge und Spenden (§ 4 der Vereinssatzung). Zuwendungen an die Düsseldorfern Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht sind steuerbegünstigt. Jedes Mitglied entscheidet selbst, in welchem Umfang es den Verein als Mitglied, als Förderer oder als Freund unterstützt. Die Mitglieder sind besonders eingeladen, an allen öffentlichen Veranstaltungen des ISR und der Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e. V. (Symposien, ISR-Jahrestagung) teilzunehmen.
II. Mitgliedschaft und Förderstufen Mit ihrer Erklärung zur verbindlichen Zusage über die steuerbegünstigte Unterstützung des Vereins können die Beitretenden mit ihrer Mitgliedschaft zwischen verschiedenen Förderstufen wählen.
III. Beitritt Die Aufnahme setzt einen schriftlichen Antrag voraus (§ 3 der Vereinssatzung). Für den Beitritt sollte das Beitrittsformular verwendet werden, das zum Download bereitsteht.
Förderermitglieder „Stufe 3" Folgende natürliche oder juristische Person sowie Personenvereinigungen fördern die Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e. V. mit einem jährlichen Beitrag von mindestens 6.000,00 Euro:
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Beitritt / ZuwendungenWenn Sie der Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht als Mitglied/Fördermitglied beitreten möchten, verwenden Sie bitte unser Formular.
VereinssatzungHier gelangen Sie zur Satzung der Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht e.V. |
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